Zielgebietsinformationen


Name Schutzmaßnahme Zertifikat
 
Gelbfieber 1 1
Cholera 2 2
Malaria 3 3
Typhus & Polio 4 4
Essen & Trinken


Gesundheitsvorsorge

Das medizinische Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte sind sofort in bar zu bezahlen.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird daher dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Hinweis: Über die medizinischen Möglichkeiten im Irak liegen wenig verlässliche Fachinformationen vor. Deshalb wird auf der Basis der derzeit sicher schwierigen medizinischen Versorgung dort im Zweifel eher zu Impfungen und auch zu einer weitergehenden Vorsicht geraten, als sie evtl. bei optimaler Datenlage notwendig wäre.


Vogelgrippe

Im Land ist das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln erstmals am 7. Februar 2006 bestätigt worden.

Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.


Gesundheitszeugnis

Für ein Einreisevisum in den Irak wird ein HIV-Test benötigt. Mitgeführte HIV-Testergebnisse können anerkannt werden, wenn sie nicht länger als 3 Monate zurückliegen und von der irakischen Botschaft im Heimatland beglaubigt wurde. Diese Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.


Hinweis

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen.

[2]
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Gebieten Anbar, Babel, Baghdad, Basrah, Diala, Kerbala, Misan, Muthana, Najaf, Ninewa, Qadissiya, Salahudin, Tameem, Thi Qar, Wasit. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3]
Mittleres Malariarisiko in ländlichen Gebieten unterhalb 1.500 m im Norden in den Provinzen Duhok, Erbil, Kirkuk, Ninawa, Sulaimaniya und Ta'min, sowie im Süden in der Provinz Basrah; geringes bzw. kein Risiko in den übrigen Landesteilen und Städten. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax herrscht vor. Empfehlung: Mückenschutz und Notfallmedikation unter 1500 m.
[4] Reisende, die sich 4 Wochen und länger im Irak aufgehalten haben, werden von der WHO aufgefordert, sich bei ihrer Ausreise gegen Poliomyelitis impfen lassen und dies im Impfausweis eintragen zu lassen.